Die Gebühren für Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU/UMA) und Änderungsabnahmen sind amtlich vorgeschrieben und werden jedes Jahr behördlich neu festgelegt – bei GTÜ, TÜV, DEKRA oder KÜS zahlen Sie grundsätzlich die gleichen Preise.
Unterschiede entstehen nur durch Aufschläge, Zusatzleistungen oder versteckte Gebühren. Genau darauf verzichten wir bewusst.
Sie zahlen ausschließlich das gesetzlich vorgegebene Prüfentgelt – nicht mehr.
Hinweis zu Preisgestaltung:
Prüf-Entgelte sind bundesweit festgelegt. Große Rabatte wirken oft attraktiv, führen jedoch nicht selten zu zusätzlichen Kosten.
Bei uns erhalten Sie klare Festpreise – ohne Überraschungen auf der Rechnung.
Änderungabnahmen in Berlin – § 19(3) StVZO Prüfung für Umbauten & Modifikationen
Wir prüfen und bestätigen Umbauten an Ihrem Fahrzeug (z. B. Felgen, Fahrwerk, Spoiler) fachgerecht und schnell, damit diese rechtssicher in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden können.
PKW Änderungsabnahme (§ 19(3) StVZO)
Wir prüfen und bestätigen Umbauten (z. B. Felgen, Fahrwerk, Spoiler) fachgerecht – für die rechtssichere Eintragung in die Fahrzeugpapiere.